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Was darf alles NICHT ins Paket?

Batterien Feldpost

Wir werden oft gefragt, was denn alles ins Paket darf und was nicht.

Wichtig ist zu beachten:

Für Feldpostsendungen gilt: Es werden keine Gefahrgüter befördert. Gefahrgüter sind u.a.:
- Produkte, deren Originalverpackung mit einem Gefahrstoffzeichen versehen ist.
- Flüssigkeiten mit einem Alkoholgehalt über 70%.
- Flüssigkeiten mit einem Alkoholgehalt über 24% ab einer Menge von 5 Liter.

Desweitern dürfen Lebensmittel nicht leicht verderblich sein und müssen originalverpackt verschickt werden.

Batterien dürfen NICHT verschickt werden, also auch darauf achten bei Geräten, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden!

Für die Versendung von Datenträgern (z. B. USB Stick; SD Karten usw.) und weiteren kleineren Gegenständen (z. B. Halsketten, Ringe etc.) sind gepolsterte Umverpackungen bzw. dafür ausgewiesene Versandtaschen zu nutzen.

Der Postversand ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt.

 

Desweiteren unterliegt die Feldpostbeförderung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DP DHL. Diese sind ggf. im Internet oder über die nächste Geschäftsstelle der DP DHL einzusehen.

Wichtig: 
Sendungen, bei denen der Verdacht auf verstecktes Gefahrgut vorliegt, werden:
- beim Feldpostamt/ der Feldpostelle dem Absender zurückgegeben,
- in der Feldpostleitstelle DARMSTADT mit entsprechendem Vermerk ebenfalls an den Absender zurückgesendet.

 

Zuletzt aktualisiert am 24.11.2018 von Solidarität mit Soldaten.

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